Ihr Notar in Purkersdorf

Erbrecht & Verlassenschaft

In diesem sensiblen Bereich stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und persönlichem Einfühlungsvermögen zur Seite. Eine vorausschauende Regelung des eigenen Nachlasses schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird.

Wir beraten Sie umfassend bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Planung individueller Nachfolgelösungen. Dabei achten wir darauf, Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse ebenso zu berücksichtigen wie steuerliche und rechtliche Aspekte.

Im Anlassfall begleiten wir Sie zudem professionell durch das Verlassenschaftsverfahren und sorgen für eine strukturierte und reibungslose Abwicklung. Unser Ziel ist es, Ihnen in einer oft emotional herausfordernden Situation Sicherheit zu geben und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Vererben & Testament

Kennzeichnend für das österreichische Erbrecht, ist die gesetzliche und letztwillige Erbfolge, welche vom Pflichtteilsrecht überlagert wird. Existiert zum Todeszeitpunkt kein wirksames Testament (oder unter Umständen Erbvertrag), so erhalten bestimmte Verwandte und/ oder Ehegatten/ eingetragene Partner den gesetzlichen Erbteil.

Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen oder Ihre Erbfolge selbst beeinflussen, so müssen Sie zwingend eine letztwillige Anordnung errichten.

Gerne beraten wir Sie umfassend zur Regelung Ihrer Verlassenschaft und erstellen die jeweils erforderlichen Urkunden und hinterlegen diese im Testamentregister, um Ihre gewünschte Erbfolge herbeizuführen.

Todesfall

Der Verlust eines nahen Angehörigen stellt für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche, sondern auch eine organisatorische und rechtliche Herausforderung dar. Mit dem Tod einer Person wird von Gesetzes wegen ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, das als gerichtliches Verfahren von einem Notar als Gerichtskommissär durchgeführt wird. Ziel dieses Verfahrens ist es, sämtliche vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu ordnen und den Nachlass ordnungsgemäß den Erben zu übertragen. Ein Verlassenschaftsverfahren ist in jedem Todesfall durchzuführen, selbst dann, wenn kein oder nur geringes Vermögen vorhanden ist.

Zu Beginn des Verfahrens steht die sogenannte Todesfallaufnahme, die eine Erstbesprechung darstellt, um die persönlichen und finanziell-wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Verwandtschaftsverhältnisse des Verstorbenen festzustellen. In weiterer Folge wird geprüft, wer erbberechtigt ist und ob die Erbschaft angetreten oder ausgeschlagen wird. Ist kein oder lediglich geringes Vermögen vorhanden oder ist die Verlassenschaft überschuldet, kann das Verfahren in abgekürzter Form beendet werden, andernfalls findet eine Verlassenschaftsabhandlung statt. Den Abschluss bildet der Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts, mit welchem der Nachlass den Erben rechtlich übertragen wird.

Wir unterstützten die Beteiligten unparteiisch während des gesamten Verfahrens, informieren umfassend über Rechte und Pflichten und begleiten Sie während der gesamten Abwicklung. Dazu zählen auch erforderliche Eintragungen im Grundbuch oder Firmenbuch sowie eine steuerrechtliche Erledigung. 

Portrait - Dr. Andreas Reim

Dr. Andreas Reim

E: office_at_notar-reim.at
T: +43 (0) 2231 94 100

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